Überbrückungshilfe III – Förderung von bis zu 20.000 Euro
Viele Verantwortliche wissen es gar nicht: Es besteht kein Grund für den Stopp von Digitalisierungsprojekten. Mit der Überbrückungshilfe III werden diese nämlich mit bis zu 20.000 Euro durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert. Wer also plant, sein Unternehmen mit Digital Signage Lösungen wie digitalen Türschildern, digitalen Infoboards, Outdoor-Lösungen, digitalen schwarzen Brettern sowie einem Wegeleitsystem auszustatten, der darf auch weiterhin an diesem Vorhaben festhalten und dabei auf Hilfe zählen.
Wie genau aber beantragt man diese Hilfe? Wenn Sie mindestens 30% Umsatzeinbußen zum Vergleichsmonat vor der Pandemie (also der Vergleichsmonat aus dem Jahr 2019) nachweisen, gelten Sie im Rahmen der Überbrückungshilfe III als förderfähig. Sie können in diesem Fall 40% Ihres Digitalisierungsprojekts fördern lassen. Hierbei ist zu beachten, dass der Umfang der Förderung abhängig ist von der Höhe des Umsatzrückgangs. Bis zu 90% Unterstützung sind dabei möglich. Die Beantragung der Förderung lassen Sie von Ihrem Steuerberater vornehmen.